Rechtsprechung
BVerfG, 21.03.2001 - 2 BvR 403/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Aufhebung bzw Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung - kein Akteneinsichtsrecht für richterliche Notizen
- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im Fall einer unmittelbar bevorstehenden Haftentlassung bei einfacher Sachlage und Rechtslage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 141
Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung nach Entlassung des Angeklagten aus der Untersuchungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75
Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung
Auszug aus BVerfG, 21.03.2001 - 2 BvR 403/01
Zwar kann im Einzelfall - über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus - eine Pflichtverteidigerbestellung für einen - wie hier - von Sozialhilfe lebenden Angeklagten "in schwerwiegenden Fällen" von Verfassungs wegen geboten sein (BVerfGE 39, 238 [243]). - OLG Karlsruhe, 15.09.1981 - 4 Ws 79/81
Auszug aus BVerfG, 21.03.2001 - 2 BvR 403/01
Die von einem erkennenden Richter zur Gedächtnisunterstützung gefertigten Notizen sind auch dann, wenn sie versehentlich mit den Akten in den Geschäftsgang gelangt sind, kein Bestandteil der Akten, auf die sich das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten erstrecken könnte (…vgl. Karlsruher Kommentar - Laufhütte, § 147 Rn. 4 a. E.;… Pfeiffer, § 147 Rn. 5;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 147 Rn. 13; weiter Heidelberger Kommentar - Julius, § 147 Rn. 6 im Anschluss an Karlsruhe NStZ 1982, S. 299, für gerichtsinterne Aufzeichnungen, die bewusst zu den Akten genommen worden sind).
- BVerfG, 10.01.2007 - 2 BvR 2557/06
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Begründungsgebot: Auseinandersetzung mit …
Darüber hinaus setzt sich der Beschwerdeführer nicht mit dem Umstand auseinander, dass das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung der Revisionsgerichte zu § 238 Abs. 2 StPO als Zulässigkeitsvoraussetzung für Verfahrensrügen als verfassungskonform angesehen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris;… vgl. zu § 238 Abs. 2 StPO auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1999 - 2 BvR 592/99 -, StV 2000, S. 3). - BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1246/07
Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines …
Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfGE 46, 202 ; 63, 380 ; 70, 297 ; BVerfGK 6, 326 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 -, juris, Abs.-Nr. 2). - VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 46-IV-21 Ob es sich um einen schwerwiegenden Fall handelt, ist dabei maßgeblich aus der Interessenlage des Beschuldigten heraus zu beurteilen, dessen Schutz das Gebot fairer Verfahrensführung und seine durch § 140 Abs. 2 StPO erfolgten Konkretisierungen vornehmlich bezwecken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 1977, BVerfGE 46, 202 [210 f.]; Beschluss vom 12. April 1983, BVerfGE 63, 380 [391]; Beschluss vom 8. Oktober 1985, BVerfGE 70, 297 [322 f.]; Beschluss vom 21. März 2001 - 2 BvR 403/01 - juris Rn. 2; Beschluss vom 13. November 2005, BVerfGK 6, 326 [331]).